Anschlageinrichtungen

Anschlageinrichtungen / Anschlagpunkte gehören nicht zu einer „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz“. Betreiber sind dazu verpflichtet, Einzelanschlagpunkte, Seilsysteme, Schienensysteme, Flachdachsicherungen und Sicherungssysteme auf Flachdächern / Dächern mindestens einmal jährlich von fachgeschultem Personal prüfen zu lassen.

Prüfanfrage

Kombinieren Sie verschiedene Prüfungen für Ihre Anfrage.

Prüfumfang:

  • Sichtkontrolle der Montage und Funktionsprüfung von Einzelanschlagpunkten, Schienensystemen, Seilsystemen, Dachanker, Flachdachsicherungen, Anschlagkonstruktionen und sonstige baulich verankerte Anschlageinrichtungen unter Beachtung der Einflüsse aus Witterung, Benutzung und Fehlanwendung sowie Änderungen in der Bausubstanz
  • Sicht- und Funktionskontrolle, ggf. mit Rüttelprobe auf festen Sitz
  • Dokumentation im Befestigungsmittelprüfprotokoll und Prüfplakette am Prüfobjekt
  • begleitende Fotodokumentation und Erstellung eines Dachflächenplanes mit den Installationspunkten

Prüferqualifikation:

Sachkundiger (eine befähigte Person ist hier nicht zu bestimmen, da es sich um eine Sicherheitseinrichtung und nicht um ein Betriebsmittel handelt). Für die sachkundige Prüfung gelten Personen als geeignet, wenn sie als Sachkundige für Anschlageinrichtungen, z. B. gemäß DGUV Grundsatz 312-906 ausgebildet sind.

Preisangaben:

Sachkundigenprüfung an Anschlageinrichtungen: ab 7,00 EUR/Anschlagpunkt

Hinweise zur Prüfgrundlage:

DGUV Information 201-056 / DIN 4426 / TRBS 2121 / ARS A2.1 (u.V. EN 795)

Bei der Prüfung werden neben den Herstellerangaben die einschlägigen Normen, z. B. DIN EN 795 „Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen“ und DIN EN 517 „Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Sicherheitsdachhaken“ beachtet.

Sind Belastungsprüfungen, Zugversuche zulässig?

Ja! Diese sollten sogar in mehrjährigen Abständen durchgeführt werden und in Gefährdungsbeurteilungen festgelegt werden!

Was wird bei der Prüfung benötigt?

Normalerweise muss der Betreiber, Gebäudeinhaber die Montagedokumente vorlegen.

Muss die Dachhaut aufgeschnitten werden, um die Befestigung einzusehen?

Das ist nicht zwingend erforderlich!