Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift soll Unfälle verhüten und die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten – wie es im Arbeitsschutzgesetz gefordert ist. Davon sind bspw. alle elektrischen Geräte betroffen, die einen Stecker haben und deren Einsatzort sich jederzeit verändern lässt: Wasserkocher, PC’s, Werkzeuge usw. Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln erfolgt gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. DGUV Vorschrift 4 (für elektrische Geräte im öffentlichen Dienst).

Prüfanfrage

Kombinieren Sie verschiedene Prüfungen für Ihre Anfrage.

Prüfumfang:

Sicht- und Funktionsprüfung sowie Messung von Kennwerten

Prüferqualifikation:

Die Prüfung erfolgt durch unsere Elektrofachkräfte (als befähigte Person zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel) sowie in Form der Abschlussauswertung (Fehlerstatistik) durch einen Elektroingenieur.

Preisangaben:

Grundlage sind die vom Auftraggeber angegebenen Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel. Da es sich erfahrungsgemäß um einen Erfahrungs-/Schätzwert handelt, ist für unseren Leistungsumfang allein die tatsächliche Anzahl der vorgefundenen Geräte ausschlaggebend, so dass Mehrungen und Minderungen über den Prüfumfang (Prüftage bzw. Einzelpreis pro Gerät) berücksichtigt werden.

Beispielkalkulation: 250 Betriebsmittel = 1.350,00 EUR

(einschl. Dokumentation, Reisekosten für 40 km Anfahrt)

Hinweise zur Prüfgrundlage:

DGUV Vorschrift 3/4 und DIN VDE 0701/0702

Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?

Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind “elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.” Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und ein Gewicht kleiner 23 kg besitzen, ein ortsveränderliches Betriebsmittel.

Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind

  • Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher

Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch)
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden dafür geeignete und kalibrierte Messgeräte verwendet. U. a. werden folgende Messungen durchgeführt:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel erfolgt auf den Grundlagen der der VDE 0701-0702.

Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die o.g. Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.

Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.