Nutzen Sie unser Angebot für Gefährdungsburteilungen.

Wie bereits erwähnt, bieten die Gefährdungsbeurteilungen eigentlich die notwendige Grundlage zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfungen. Gerade für Maschinen, Anlagen und technische Einrichtungen werden sie meist als „objektbezogene“ Gefährdungsbeurteilung einschl. der Festlegung notwendiger Prüffristen erstellt. Verantwortlich dafür ist – wen wundert es – der Arbeitgeber. Verfügt er selbst nicht über das notwendige Fachwissen, soll er sich von fachkundigen Personen beraten lassen – bspw. durch uns als erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz als beratende Arbeitsschützer!

Wir erfassen Ihre Arbeitsmittel und erarbeiten mittels Gefährdungsbeurteilung die Prüfanforderungen mit Ihnen gemeinsam.