Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel

Das regelmäßige Überprüfen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel soll deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen. Prüfpflichten ergeben sich u.a. für ortsveränderliche elektrische Geräte, elektrische Niederspannungsanlagen und ortsfeste elektrischer Betriebsmittel. Hierzu zählen z.B. Be- und Verarbeitungsmaschinen, Produktionsanlagen, Fertigungszentren, verfahrenstechnische Anlagen, Förderanlagen, Transformatoren, Schaltgeräte und Beleuchtungseinrichtungen. Diese können sowohl fest als auch über Steckvorrichtungen an die elektrische Niederspannungsanlage angeschlossen sein. Elektrische Anlagen, die Teil der Gebäudeinfrastruktur sind, werden von den Geltungsbereichen der DGUV Vorschrift 3 oder 4 sowie der Arbeitsstättenverordnung erfasst. Die mit der Prüfung von elektrischen Anlagen beauftragten Personen müssen die Anforderungen nach §2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 oder 4 an eine Elektrofachkraft erfüllen. Sind elektrische Betriebsmittel dem Anwendungsbereich der BetrSichV zuzuordnen, müssen diese durch zur Prüfung befähigte Personen geprüft werden.