Prüfung medizinischer Geräte

Eine Prüfung medizinischer Geräte wie z. B. elektrische Therapieliegen, Untersuchungsleuchten, Ultraschall-Geräte, Laborgeräte, Kranken- und Pflegebetten, Patientenlifte, Hub-Badewannen und Sehtestgerätenach muss regelmäßig erfolgen, da gerade die Prüfung der Medizintechnik besonders wichtig ist. Die Prüfung medizinischer Geräte soll ja die Sicherheit von Patienten, Beschäftigten oder Dritten gewährleisten.

Prüfanfrage

Kombinieren Sie verschiedene Prüfungen für Ihre Anfrage.

Prüfumfang:

Sicht- und Funktionsprüfung sowie Messung von Kennwerten

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und der Messtechnische Kontrolle (MTK)

Prüferqualifikation:

Die Prüfung erfolgt durch unsere Elektrofachkräfte (als befähigte Person zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel) sowie in Form der Abschlussauswertung (Fehlerstatistik) durch einen Elektroingenieur.

Preisangaben:

Grundlage sind die vom Auftraggeber angegebenen Anzahl der zu prüfenden elektrischen Medizingeräte. Da es sich erfahrungsgemäß um einen Erfahrungs-/Schätzwert handelt, ist für unseren Leistungsumfang allein die tatsächliche Anzahl der vorgefundenen Geräte ausschlaggebend, so dass Mehrungen und Minderungen über den Prüfumfang (Prüftage bzw. Einzelpreis pro Gerät) berücksichtigt werden.

Hinweise zur Prüfgrundlage:

DGUV Vorschrift 3/4 und VDE 0751 / EN 62353

Gibt es eine Frist für wiederkehrende Prüfungen?

In Abhängigkeit von den einzelnen Geräten, bzw. den von den Herstellern festgelegten Fristen, werden die einzelnen medizinischen Geräte regelmäßig von Fachmännern überprüft. Die wiederkehrenden Prüfungen sollten etwa alle 6 bis 36 Monate stattfinden. Eine Mindestfrist für die Prüfung medizinischer Geräte nach VDE 0751 bzw. EN 62353 beträgt bei bestimmten Gerätegruppen, wie Inkubatoren für Frühgeborene bei 24 Monaten.

Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?

Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:

  • Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung (z. B. sichtbarer Kabelbruch)
  • Erproben: Funktionsprüfung
  • Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen

Für die elektrische Überprüfung werden dafür geeignete und kalibrierte Messgeräte verwendet. U. a. werden folgende Messungen durchgeführt:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom (alternativ)

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel erfolgt auf den Grundlagen der der VDE 0701-0702.

Wie oft müssen ortsveränderliche Elektrogeräte geprüft werden?

Ortsveränderliche Elektrogeräte müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme geprüft werden. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate). Bei einer Fehlerquote unter 2 % bei den Prüfungen kann die Prüffrist aber verlängert werden.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV Vorschrift 3 vor:

  • 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
  • 2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

In der Gefährdungsbeurteilung kann eine individuelle Frist festgelegt werden – die o.g. Empfehlungen sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.

Laut Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.

Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen.