Instandhaltung, Wartung, Instandsetzung, Inspektion
Alles sehr ähnlich klingende Begriffe, die sich in ihrer Bedeutung jedoch unterscheiden. Alle dienen zumindest demselben Hauptzweck: die Verlängerung der Lebensdauer von Maschinen und Anlagen sowie die Minimierung von Ausfallzeiten und Kosten.
Instandhaltung
Die Instandhaltung ist der Überbegriff für alle Arbeitsschritte, die die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Anlagen gewährleisten sollen. Die Instandhaltung beinhaltet somit die Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Auch Arbeitsschritte wie die Verbesserung und Schwachstellenanalyse gehören dazu. Der gesamte Prozess der Instandhaltung wird durch die DIN 31051 geregelt. Kurz gesagt dient die Instandhaltung
- zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie
- der Wahrung bzw. Wiederherstellung des Sollzustands einer Anlage.
Inspektion
Die Inspektion umfasst die Überprüfung einer Einrichtung. Es wird der Ist-Zustand eines Gegenstandes oder einer Maschine festgestellt und dokumentiert. Dabei werden die Funktionsweise der gesamten Anlage sowie alle Anlagenteile, Einstellungen und Werte eingesehen. Ziel ist es herauszufinden, ob sich der Betrachtungsgegenstand in einem ordnungsgemäßen, funktionierenden und sicheren Zustand befindet. Die Inspektionen finden in regelmäßigen, zuvor festgelegten Intervallen statt. Die Abstände richten sich nach der Stärke der Umwelteinflüsse sowie der Maschinenauslastung.
Wartung
Bei einer Wartung finden Arbeiten an der Anlage statt. Es wird der Sollzustand wiederhergestellt. Wartungsarbeiten sollen das Fortschreiten der Abnutzung verzögern oder im besten Fall ganz verhindern. Alle vorgenommenen Maßnahmen sollten in einem Protokoll festhalten werden. Regelmäßig durchgeführte und dokumentierte Wartungen erhalten den Garantieanspruch und steigern den Wiederverkaufswert einer Maschine oder Anlage.