Aufnahme prüfpflichtiger Arbeitsmittel (Inventarisierung)

Einen Überblick über die eigenen Arbeitsmittel zu haben, ist nur die eine Seite des Arbeitsalltages im Unternehmen. Aber wie sieht es aber mit der Festlegung und Einhaltung der Prüfanforderungen aus.

Gern lässt man sich von entsprechenden Fachfirmen beraten – doch leider kann ein Interessenkonflikt der Dienstleister zu unangemessenen Prüffristen oder auch Prüfkosten führen. Manchmal fällt es auch schwer die Leistungsinhalte klar zu trennen: was wird eigentlich gemacht? Wartung, Prüfung, Instandhaltung?

 

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Bestandsaufnahme prüfpflichtiger Arbeitsmittel und der Festlegung angemessener Prüfanforderungen!

Welche Tipps möchten wir Ihnen schon jetzt geben?

PRÜFUNG

Hierunter versteht man nach TRBS 1201

  1. die Ermittlung des Istzustandes,
  2. den Vergleich des Istzustandes mit dem Sollzustand sowie
  3. die Bewertung der Abweichung des Istzustandes vom Sollzustand.
Der Istzustand ist der durch die Prüfung festgestellte Zustand des Arbeitsmittels. Der Sollzustand ist der vom Arbeitgeber festgelegte sichere Zustand des Arbeitsmittels.
Bei der technischen Prüfung werden die sicherheitstechnisch relevanten Merkmale eines Arbeitsmittels auf Zustand, Vorhandensein und gegebenenfalls Funktionsfähigkeit am Objekt selbst mit geeigneten Verfahren geprüft. Hierzu gehören beispielsweise die folgenden Prüfarten:
  • äußere oder innere Sichtprüfung,
  • Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
  • Prüfung mit Mess- und Prüfmitteln,
  • labortechnische Untersuchung,
  • zerstörungsfreie Prüfung,
  • Prüfung mit datentechnisch verknüpften Messsystemen (z. B. Online-Überwachung).
Nach TRBS 1201 obliegt dem Arbeitgeber die Pflicht, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Prüfanforderungen für seine Arbeitsmittel festzulegen.
Dabei muss bestimmt werden:
  • rechtliche Prüfgrundlagen (Verordnungen, Regeln der Technik, Herstellerangaben),
  • Prüffristen,
  • Prüfumfang (Ordnungs-, Sicht-, Funktionsprüfung, Messung usw.),
  • ggf. Prüfmethoden (zerstörungsfreie Materialprüfung, labortechnische Untersuchung),
  • Qualifikation des Prüfers,
  • Dokumentation (Prüfplakette, Prüfprotokoll, Gerätebuch usw.)

in Bezug auf das zu prüfende Arbeitsmittel oder Teil eines Arbeitsmittel.

Zu berücksichtigen sind aber auch besondere Prüfanforderungen: z. B. nach der Anlagenverordnung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie den bundeslandspezifischen baurechtlichen Anforderungen. In Thüringen sind bspw. durch die ThürTechPrüfVO in Sonderbauten(Verkaufsstätten, Parkhäuser, Krankenhäusern usw.) ausgewählte Einrichtungen in bestimmten Zeitabständen durch Prüfsachverständige zu prüfen. Ähnlich halten es auch andere Bundesländer.

Instandhaltung, Wartung, Instandsetzung, Inspektion

Alles sehr ähnlich klingende Begriffe, die sich in ihrer Bedeutung jedoch unterscheiden. Alle dienen zumindest demselben Hauptzweck: die Verlängerung der Lebensdauer von Maschinen und Anlagen sowie die Minimierung von Ausfallzeiten und Kosten.

Instandhaltung

Die Instandhaltung ist der Überbegriff für alle Arbeitsschritte, die die Funktionsfähigkeit von Maschinen und Anlagen gewährleisten sollen. Die Instandhaltung beinhaltet somit die Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Auch Arbeitsschritte wie die Verbesserung und Schwachstellenanalyse gehören dazu. Der gesamte Prozess der Instandhaltung wird durch die DIN 31051 geregelt. Kurz gesagt dient die Instandhaltung

  • zur  Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie
  • der Wahrung bzw. Wiederherstellung des Sollzustands einer Anlage.

Inspektion

Die Inspektion umfasst die Überprüfung einer Einrichtung. Es wird der Ist-Zustand eines Gegenstandes oder einer Maschine festgestellt und dokumentiert. Dabei werden die Funktionsweise der gesamten Anlage sowie alle Anlagenteile, Einstellungen und Werte eingesehen. Ziel ist es herauszufinden, ob sich der Betrachtungsgegenstand in einem ordnungsgemäßen, funktionierenden und sicheren Zustand befindet. Die Inspektionen finden in regelmäßigen, zuvor festgelegten Intervallen statt. Die Abstände richten sich nach der Stärke der Umwelteinflüsse sowie der Maschinenauslastung.

Wartung

Bei einer Wartung finden Arbeiten an der Anlage statt. Es wird der Sollzustand wiederhergestellt. Wartungsarbeiten sollen das Fortschreiten der Abnutzung verzögern oder im besten Fall ganz verhindern. Alle vorgenommenen Maßnahmen sollten in einem Protokoll festhalten werden. Regelmäßig durchgeführte und dokumentierte Wartungen erhalten den Garantieanspruch und steigern den Wiederverkaufswert einer Maschine oder Anlage.

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz als beratende Arbeitsschützer!

Wir erfassen Ihre Arbeitsmittel und erarbeiten mittels Gefährdungsbeurteilung die Prüfanforderungen mit Ihnen gemeinsam.