Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Tragmittel

Lastaufnahmeeinrichtungen sind ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Hebezeugund Transportgut. Dabei fasst die Bezeichnung „Lastaufnahmeeinrichtung“ die drei folgenden Begriffe zusammen: Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Tragmittel. Prüfungen von Lastaufnahmeeinrichtungen sind in Abständen von längstens einem Jahr durchzuführen.

Prüfanfrage

Kombinieren Sie verschiedene Prüfungen für Ihre Anfrage.

Prüfumfang:

Sichtprüfung: Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf den bestimmungsgemäßen Zusammenbau sowie auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen

Eine Rissprüfung (erforderlich im Abstand von höchstens 3 Jahren) erfolgt zusätzlich auf Kundenwunsch bzw. Nutzungsalter des Lastaufnahmemittels.

Prüferqualifikation:

Die Prüfung erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person.

Preisangaben:

Kosten der Sichtprüfung bei Anschlagbändern und -ketten (ohne Rissprüfung): 3,50 EUR/laufendem Meter.

Hinweise zur Prüfgrundlage:

DGUV Regel 112-198/ 112-199

Müssen Anschlagmittel täglich geprüft werden?

Eine tägliche Sichtprüfung der genutzten Lastaufnahme- bzw. Anschlagmittel durch den Anwender ist insofern erforderlich, um die unter § 4 Abs.5 BetrSichV genannte Forderung zu erfüllen:
Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung durch  Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls durch eine Funktionskontrolle auf offensichtliche Mängel kontrolliert werden und Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Funktionskontrolle unterzogen werden.

Es handelt sich grundsätzlich um Mängel, die einem für die Benutzung des Arbeitsmittels geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Beschäftigten bereits bei Inaugenscheinnahme des Arbeitsmittels auffallen müssten.

Gibt es eine Ablegereife für Anschlagmittel?

Anschlagmittel haben kein Ablaufdatum. Anschlagmittel dürfen solang verwendet werden bis bestimmte Verschleißgrenzen erreicht werden. Diese Grenzen sind geregelt in der DIN EN 121952-4.

  • Zurrdrahtseile müssen abgelegt werden, wenn der Verschleiß durch Abrieb der Dicke mehr als 10 % beträgt. Die Pressklemme beschädigt ist, starker Drahtbruch vorliegt, eine starke Rostbildung zu sehen ist oder wenn die die Zurrdrahtseile Knicke oder Quetschungen aufweisen.
  • Eine Anschlagmittel Ablegereife bei Zurrketten liegt vor, wenn die Dicke eines Kettengliedes über 10% abnimmt oder wenn sich das Kettenglied um mindestens 5 % dehnt.
  • Bei Spanngurten kommt es zu einer Anschlagmittel Ablegereife wenn Garnbrüche oder Einschnitte von über 10 %, Schäden an den Nähten, Verformungen oder Schäden durch Einwirkungen von Chemikalien vorliegen. Außerdem müssen Spanngurte abgelegt werden, wenn das Kennzeichnungsetikett fehlt oder unlesbar ist.
  • Ratschen müssen abgelegt werden, sobald Brüche, Verformungen, Risse oder starke Korrosion festgestellt werden.
  • Eine Ablegereife bei Schäkel liegt vor, wenn die Funktion eingeschränkt, die Struktur deformiert oder die Oberfläche beschädigt ist.
  • Eine Ablegereife bei Rundschlingen ist erreicht bei Verformung die durch Wärmefluss entsteht, wenn aggressive Stoffe auf die Polyester Rundschlingen eingewirkt haben oder wenn die Ummantelung Mängel aufweist. Eine Ablegereife bei Rundschlingen ist auch gegeben wenn das Etikett nicht mehr vorhanden oder nicht lesbar ist.
  • Hebebänder müssen abgelegt werden sobald die tragenden Nähte beschädigt sind, es zur einer Verformung durch Wärmefluss kommt, wenn die Bänder durch aggressive Stoffe beschädigt wurden, wenn Garnbrüche oder Einschnitte von über 10 % des Querschnittes vorliegen oder das Etikett fehlt bzw. nicht mehr lesbar ist.