Spielplätze und Sportgeräte

Spielgeräte unterliegen schädigenden Einflüssen (unterliegen hoher Nutzungsfrequenz, werden zerstört, beschädigt oder durch Witterung angegriffen). Manchmal werden sie auch falsch aufgestellt und werden so zu einer Gefahr für Kinder. Daher müssen Spielplätze und Spielgeräte regelmäßig inspiziert bzw. geprüft werden.

Prüfanfrage

Kombinieren Sie verschiedene Prüfungen für Ihre Anfrage.

Prüfumfang:

  • Sichtprüfung der Spielgeräte
  • Erstellung der erforderlichen Berichte einschl. der Dokumentationsfotos

Prüferqualifikation:

Die Prüfung erfolgt durch unsere qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161.

Preisangaben (je Spielplatz):

  • alle 12 Monate Jahreshauptprüfung ab 115,00 Euro
  • alle 1-3 Monate Operative Prüfung ab 75,00 Euro
  • Wöchentliche Sichtprüfung ab 25,00 Euro

Hinweise zur Prüfgrundlage:

DIN EN 1176/1177

Welche Geräte fallen unter die Spielgeräte-Norm DIN EN 1176?

Gewöhnliche Spielgeräte und Sonderanfertigungen, wie z.B. im Selbstbau hergestellte
Geräte sowie Einrichtungen, die in Doppelfunktion auch als Spielgerät dienen (z.B. bespielbare Skulpturen, Klopfstangen, alte Lokomotiven, Feuerwehrautos) fallen unter die DIN EN 1176 und sind prüfpflichtig.

Eine Ausnahme stellen Geräte und Bauwerke auf Bauspielplätzen bzw. Abenteuerspielplätzen dar, die von den Benutzern selbst gebaut werden. Diese Spielareale sind aus Sicherheitsgründen abgeschlossen und stehen unter ständiger pädagogischer Betreuung und Aufsicht. Man geht davon aus, dass die Betreuungsperson beim Bau „gefährlicher“ Spielgeräte eingreift. Daher müssen diese meist kurzlebigen Geräte auch nicht den Sicherheitsbestimmungen der Norm entsprechen. Sollte allerdings ein solcherart hergestelltes Gerät später einmal auf einem frei zugänglichen Areal aufgestellt werden, unterliegt es wie jedes öffentlich aufgestellte Gerät den Forderungen der Norm DIN EN 1176.

Was bedeutet ABLEGEREIFE?

Ablegereife bedeutet, dass festgelegte Verschleißmerkmale erreicht worden sind und das Sicherungsmittel deshalb nicht mehr verwendet werden darf.

Welche Ausrüstungsteile müssen geprüft werden?

Unter die Prüfpflicht fallen folgende persönliche Schutzausrüstungen:

  • Auffanggurte DIN EN 361
  • Haltegurte EN 358
  • Sitzgurte EN 813
  • Verbindungselemente DIN EN 362
  • Verbindungsmittel DIN EN 354
  • Falldämpfer DIN EN 355
  • Haltesysteme DIN EN 358
  • Rundschlingen und Bandschlingen DIN EN 566
  • Anschlageinrichtungen DIN EN 795
  • Helme DIN EN 397
  • Abseilgeräte DIN EN 341
  • mitlaufende Auffanggeräte DIN EN 353-1 und DIN EN 353-2